Kostenbeitrag in der AWO - ITE "Spatzennest" in Köthen

Kostenbeitrag ab 01.08.2019

Die Höhe des kalendermonatlichen Kostenbeitrages bestimmt sich nach der im Betreuungsvertrag vereinbarten Betreuungszeit und dem in der Satzung der Stadt Köthen (Anhalt) – Elternbeitragssatzung - in der jeweils geltenden Fassung dafür festgelegten Kostenbeitrages.

Die Kostenbeitragshöhe wird für die Betreuungsarten Kindergarten und Kinderkrippe sowie für die Betreuungszeiten 5 Stunden, 7 Stunden, 8 Stunden und 10 Stunden wie folgt festgesetzt.

Betreuungszeit Kinderkrippe Kindergarten
5 Stunden/Tag 150,00 EUR 110,00 EUR
7 Stunden/Tag 178,00 EUR 142,00 EUR
8 Stunden/Tag 192,00 EUR 158,00 EUR
10 Stunden/Tag 220,00 EUR 190,00 EUR

In der Kindertageseinrichtung gilt für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr die Kostenbeitragshöhe für Krippenkinder, vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt die Beitragshöhe für Kindergartenkinder. Die Kostenbeitragsschuld entsteht mit dem Tag der Aufnahme des Kindes in der Einrichtung und entsteht mit jedem begonnenen Monat in voller Höhe. Sie ist unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Kinderbetreuung zu zahlen.

Bei einer Erhöhung der Betreuungszeit innerhalb eines laufenden Kalendermonats ist für diesen Kalendermonat der jeweils höhere Kostenbeitrag zu zahlen. Der Kostenbeitragswechsel zwischen den einzelnen Betreuungsarten (Krippe, Kindergarten) erfolgt grundsätzlich im darauffolgenden Monat.

Für Familien mit Kindergeldanspruch für zwei oder mehr Kinder, die gleichzeitig in Tageseinrichtungen oder Tagespflegestellen gefördert und betreut werden und die noch nicht die Schule besuchen, darf der gesamte Kostenbeitrag gemäß § 13 Abs. 4 KiFöG LSA in der jeweils geltenden Fassung ab dem 01. Januar 2020 den Kostenbeitrag nicht überschreiten, der für das älteste betreute Kind, das noch nicht die Schule besucht, zu entrichten ist. Abweichend von Satz 1 ist ab dem 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2021 von Familien mit einem Kindergeldanspruch für zwei oder mehr Kinder, die gleichzeitig in Tageseinrichtungen oder Tagespflegestellen gefördert und betreut werden, nur der Kostenbeitrag für das älteste betreute Kind und für jedes weitere Kind zu entrichten, das die Schule besucht.

Ein Antrag auf Geschwisterermäßigung ist bei der Stadt Köthen zu stellen.